Entrümpelung oder Haushaltsauflösung nur beim qualifizierten Entsorgungsfachbetrieb

Sie suchen einen kompetenten Partner rund um das Thema Entrümpelung oder Haushaltsauflösung? Die Firma Fischer bietet Ihnen ein Rundum-Sorglos-Paket, bei dem Sie sich ganz einfach zurücklehnen können und mit einem transparenten Festpreisangebot einen vollen Kostenüberblick haben.

Zertifizierung

Festpreis inkl. Mehrwertsteuer und Entsorgungskosten

Wir arbeiten mit Festpreisen, in der alle Entsorgungskosten (Sperrmüll, Hausmüll) enthalten sind.

Alle Kosten bleiben transparent für Sie offengelegt.

In unserer Dienstleistung sind enthalten:

  • Kostenfreie Besichtigung
  • Anfahrt und Abfahrt
  • Räumung vereinbarter Flächen
  • Besenreine Übergabe der geräumten Flächen
  • keine Sanierungs- oder Renovierungsarbeiten
  • Rückbau nach Anfrage, aber keine Abrissarbeiten

 

Dienstleistungsübersicht für Entrümpelung, Haushalts-, Wohnungs- und Betriebsauflösung, Zwangsräumung

  • Wohnung, Lager, Garagen, Ein- und Mehrfamilienhäuser
  • Wintergärten, Speicher, Schuppen
  • sonstige Anbauten (z.B Scheune)
  • Keller, Dachböden
  • Entrümpelung nach Zwangsräumung
  • Messie-Haushalt
Entrümpelung Autologo
  • Beseitigung von Sperrmüll / Unrat
  • Demontage und Entsorgung von Küchen
  • Demontage, Abtransport und Entsorgung
  • Wohnungs- und Haushaltsauflösung aller Größen nach Todesfall, Umzug oder Verkauf
  • Betriebs- und Insolvenzauflösungen
Entrümpelung von Sperrmüll

Haushaltsauflösung und Entrümpelung kurz erklärt

Die Räumung einer Wohnung vom Hausrat des Wohnungsinhabers, einschließlich dazugehöriger Nebenräume, wird oft als Wohnungs- und Haushaltsauflösung genannt.

Unter Entrümpelung versteht man das Entfernen und das Entsorgen unbrauchbarer und wertloser Gegenstände im Zusammenhang einer Haushalts- oder Wohnungsauflösung.

Eine ausführliche Erklärung finden Sie hier.

Zertifzierung als Fachbetrieb

Eine Qualifizierung zur Schonung der Umwelt

Wir als Fachbetrieb für Haushalts-, Wohnungsauflösungen und Entrümpelungen sind qualifiziert nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz.

Sie als Endkunde erhalten von uns nach der Ausführung der angeforderten Dienstleistung alle Nachweise zur ordnungsgemäßen Entsorgung nach Entsorgungsfachbetriebsverordnung, damit Sie sich sicher sein können, dass alle Gegenstände aus Ihrem Auftrag dem Wirtschaftskreislauf wieder zugeführt werden und nicht irgendwo in der Umwelt landen.